Niemandsland. Die EU baut die Lieferketten-Compliance um – mitten im Spiel. Was das für Ihr Unternehmen bedeutet.


Drei Jahre Vorbereitung. Dann: Omnibus.

Es war eines der aufwendigsten Compliance-Projekte, die europäische Unternehmen in den letzten Jahren gestemmt haben. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, seit Januar 2023 in Kraft, hatte Unternehmen ab einer bestimmten Schwellengröße dazu gezwungen, Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang ihrer gesamten Lieferkette systematisch zu identifizieren, zu dokumentieren und zu adressieren. Parallel baute die CSDDD – die europäische Nachfolgerichtlinie – an einem noch ambitionierteren Rahmen, der ab 2027 gelten sollte.

Im Februar 2025 präsentierte die EU-Kommission das sogenannte Omnibus-Paket. Und mit ihm eine spektakuläre Kehrtwende: Schwellenwerte hochgesetzt, Haftungsregeln entschärft, Zeitpläne verschoben, Anforderungen substanziell reduziert.

Klingt nach Entlastung. Ist es auch – zum Teil. Und genau darin liegt das Problem.


Warum Entlastung auf dem Papier in der Praxis zur Falle wird

Das Omnibus-Paket ist noch kein geltendes Recht. Es ist ein Kommissionsvorschlag, der den gesamten europäischen Gesetzgebungsprozess noch vor sich hat. Rat und Parlament müssen zustimmen, Trilog-Verhandlungen stehen aus, nationale Umsetzungsfristen schließen sich an. Realistische Geltung: frühestens 2027, eher 2028.

In der Zwischenzeit gilt: das LkSG unverändert. Die bestehende CSDDD-Fassung in ihrer bisherigen Form, so weit bereits umgesetzt. Die Sorgfaltspflichten-Regime einzelner Mitgliedstaaten, die teils strenger sind als das europäische Minimum. Und – das wird gerne vergessen – die zivilrechtliche Haftung, die durch den Omnibus-Vorschlag kaum berührt wird.

Wer jetzt sein Compliance-Programm einfriert, weil er auf die Vereinfachung wartet, riskiert genau das: im Schwebezustand zu bleiben, ohne Klarheit und ohne Schutz.


Das eigentliche Problem: Compliance-Müdigkeit trifft regulatorische Unschärfe

Unternehmen, die in den letzten Jahren erhebliche Ressourcen in den Aufbau von Lieferketten-Compliance-Strukturen investiert haben, stehen vor einer doppelten Zumutung. Erstens: Die Investition war nötig und bleibt es – das LkSG läuft unverändert weiter. Zweitens: Der Zielrahmen hat sich verschoben, ohne dass klar wäre, wohin genau.

Die naheliegende Reaktion in Rechtsabteilungen und Compliance-Teams: abwarten. Den Stand einfrieren. Auf finale Gesetzestexte warten, bevor weitere Ressourcen fließen.

Das ist menschlich verständlich und sachlich falsch. Denn das Zeitfenster, in dem eine strukturierte Compliance-Architektur aufgebaut werden kann – eine, die sowohl dem LkSG als auch einem reformierten CSDDD-Rahmen standhält –, ist begrenzt. Wer es ungenutzt lässt, holt nicht auf; er fällt weiter zurück.


Was jetzt konkret zu tun ist

Die regulatorische Unschärfe ist kein Argument gegen Handeln. Sie ist ein Argument für kluges Handeln: eine Compliance-Strategie, die LkSG-konform ist, CSDDD-ready bleibt und gleichzeitig so gebaut ist, dass sie bei einer Vereinfachung des Rahmens nicht zur Last wird, sondern zur belastbaren Basis.

Das erfordert in dieser Phase konkret:

eine ehrliche Bestandsaufnahme, welche Elemente des bestehenden Compliance-Programms LkSG-tauglich, CSDDD-kompatibel und Omnibus-resilient sind; eine Lückenanalyse im Licht der aktuellen Omnibus-Entwurfstexte; eine strategische Entscheidung darüber, welche Investitionen jetzt sinnvoll sind und welche man tatsächlich zurückstellen kann; und eine Dokumentation, die bei einer Behördenanfrage oder im zivilrechtlichen Haftungsfall trägt.

Das ist keine theoretische Fingerübung. Das ist der Kern dessen, was Compliance in einer Übergangsphase bedeutet.


Warum das kein Thema für Parallelmandate ist

Die Versuchung ist groß, das Thema an eine Kanzlei zu übergeben, die einen regelmäßigen Reporting-Call einrichtet und die Entwicklung des Omnibus-Pakets „beobachtet“. Das produziert Honorare, aber keine Compliance.

Was gebraucht wird, ist jemand, der das bestehende Compliance-Programm kennt oder sich schnell einarbeitet, die laufenden Gesetzgebungsverfahren verfolgt und einordnet, proaktiv strategische Empfehlungen formuliert – ohne institutionellen Anreiz, das Mandat zu verlängern – und der das Projekt zu einem abgeschlossenen Ergebnis führt.

Das ist eine Projektaufgabe. Zeitlich befristet, inhaltlich präzise, mit klarem Deliverable. Ein Projektjurist mit Erfahrung im Lieferketten- und Nachhaltigkeitsrecht ist dafür die passgenaueste Lösung – nicht weil er billiger ist, sondern weil er strukturell besser auf diesen Auftrag ausgerichtet ist als jede andere Angebotsform.


Fazit: Das Spiel läuft weiter, auch wenn die Regeln sich ändern

Der Omnibus-Vorschlag ist kein Freifahrtschein. Er ist ein Signal, dass die EU ihren Kurs adjustiert – aber das Grundprinzip nicht aufgibt. Lieferketten-Compliance bleibt ein regulatorisches Kernthema, mit oder ohne Vereinfachung.

Unternehmen, die diese Phase nutzen, um ihre Compliance-Architektur zu konsolidieren und zukunftsfest zu machen, werden besser aufgestellt sein als jene, die warten. Der Unterschied liegt nicht im Wissen um die Regel – sondern in der Kapazität, jetzt zu handeln.

Genau das ist der Moment für Projektjuristen.


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